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print&proof gmbh
gesellschaft zum vertrieb grafischer produkte & herstellung von digitalen
farbvorlagen mbH

wurzerstraße 15
80539 muenchen

+49 89 221 331
info@printproof.de

geschaeftszeiten
montag - donnerstag 9 - 18 uhr
freitags und vor feiertagen 9 - 17 uhr
ausserhalb dieser geschaeftszeiten nach vereinbarung

geschaeftsfuehrender gesellschafter
Michael Langowski

HypoVereinsbank AG muenchen
DE64 7002 0270 0035 3370 59
HYVEDEMMXXX

handelsregister des amtsgerichts muenchen HRB 69729
ust idnr DE 129440871
st nr 143 821 37981

webdesign & code
print&proof gmbh / Felix Lankes / Maximilian Rauh

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Anfahrt

wurzerstrasse 15
alternativ hintereingang im innenhof herzog rudolf strasse 3
- fuer park- & liefermoeglichkeiten
bitte davor anmelden.

tram 19 kammerspiele
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s bahn marienplatz / isartor

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Firmengeschichte

Michael Langowski und seine tollkuehnen Mitstreiter hatten 1977 die grossartige Idee sich die aus den USA stammende Letraset- Anbreibuchstaben-Technik anzueignen, weiter zu entwickeln und zu spezialisieren. Aus diesem Schritt entstand erst die Interprint GmbH woraus sich schnell die print&proof GmbH entwickelte und nun mit langjähriger Erfahrung Druckprodukte in allen erdenklichen Formen, Farben und Grössen herstellt.

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Allgemeine Geschaefstbedingungen

GESCHAEFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen angenommen und ausgeführt. Sie gelten insbesondere für ständige Geschäftsbeziehungen sowiewenn der Kunde mit ihrer Geltung einverstanden ist. Das Einverständnis wird in der Regel durch die Auftragserteilung zum Ausdruck gebracht, es sei denn, daß der Kunde bei seiner Auftragserteilung uns ausdrücklich auf sein fehlendes Einver- ständnis hinweist. Wir sind verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen und bei Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, ein Exemplar der jeweils geltenden Fassung unaufgefordert zuzusenden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

ZAHLUNG

Die Rechnungsbeträge (Nettopreise zuzüglich der ausgewiesenen Mehrwertsteuer) sind wie auf der Rechnung angegeben zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat netto ohne Abzug zu erfolgen. Erstreckt sich die Abwicklung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, werden Teilrechnungen entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang erstellt. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, stehen Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnungsrechte nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu vergüten. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe sind innerhalb von einer Woche seit Ausstellungsdatum unter Vorlage der Rechnung beigefügten, gesamten Belege vom Kunden geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde die Höhe der Rechnung nicht mehr rügen. Der Kunde wird auf der Rechnung besonders auf die Bedeutung dieser Frist und der Folgen ihrer Versäumung hingewiesen. Handelt der Besteller nicht für sich selbst, sondern als Vertreter für einen anderen, so haftet er uns wahlweise neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner auf die gesamte Rechnungssumme, sofern er Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder eine hierauf gerichtete ausdrückliche gesonderte Erklärung abgegeben worden ist.

LIEFERUNG

Sämtliche Lieferungen gelten ab Herstellungsbetrieb. Der Versand des Werkes erfolgt auf Gefahr des Kunden, selbst wenn die Lieferung durch uns erfolgt. Sofern der Kunde keine besondere Anweisung erteilt, wählen wir die Versendungsart nach billigem Ermessen aus. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Verbindliche Liefertermine und Lieferzeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung der Korrekturabzüge, Probesätze, Fertigungsmuster, Filme, Fotoabzüge usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen des Auftragsumfangs, die die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Gleiches gilt, wenn die Lieferzeit aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, überschritten wird. Geschäfts- und Lieferbedingungen In Angeboten zugesagte Liefertermine sind für uns nur für längstens drei Monate seit Angebotsdatum verbindlich. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind, verursacht durch Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie bei höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise und berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Wir haften nicht für die Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für Auftragseinbußen oder den Verlust von Kunden, wenn der Kunde Vollkaufmann ist sowie wenn nicht das schadenstiftende Ereignis auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht; dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Im übrigen bleibt die gesetzliche Regelung unberührt.

BEANSTANDUNG

Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb von 24 Stunden seit Zugang des Werkes angezeigt werden. Im übrigen hat der Kunde die Vertragsgemäßheit des Werkes sorgfältig zu prüfen. Der Kunde kann zunächst von uns wegen eines ganz oder teilweise mangelhaften Werkes nur Nachbesserung oder Ersatzlieferung in dem mangelhaften Umfang verlangen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so hat er das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Kunde ist vor der Weitergabe des von uns hergestellten Werkes (Reinabzüge, Filme oder sonstige Produkte) an Dritte verpflichtet, dieses sorgfältig auf Mängel zu überprüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Für etwaige von dem Dritten dem Kunden gegenüber geltend gemachte Schadensersatzansprüche haften wir nicht, sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Wir sind berechtigt, Material (Papiere, Filme etc.) von mittlerer Art und Güte zu verarbeiten, sofern hierüber keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist. Wenn die Ware vom Kunden geforderte Eigenschaften aufweisen muss, so gelten diese nur als vereinbart, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten sind.

HAFTUNG

Für die Beschädigung oder Zerstörung von Originalen, Vorlagen und Gegenständen, die uns zur Bearbeitung, zum Scannen, Kopieren, als Muster u.ä. vom Kunden übergeben wurden, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Vollkaufmann, haften wir nur für Vorsatz und für unsere Mitarbeiter im Rahmen des § 831 BGB. Jedwede Haftung erstreckt sich nur auf den Materialwert und soweit wie der Schaden durch eine eventuelle Versicherung durch uns gedeckt ist. Bei Kaschier-, Laminier- und Aufzieharbeiten übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung für die Beschädigung oder Zerstörung der vom Kunden gelieferte Ware.

SKIZZEN, ENTWUERFE, MUSTER

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster können auch ohne hierauf gerichtete Auftragserteilung berechnet werden, sofern deren Herstellung zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.

URHEBERRECHT

Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Für fremde Druckplatten, Filme, Manuskripte, Originale und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunden nicht binnen 2 Wochen abgefordert sind, übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, bei denen eine Verletzung vermutet wird.

DATEN UND DATENTRAEGER

Daten und Datenträger sind, soweit diese nicht ausdrücklich als Endprodukt bestellt werden, unser Eigentum. Daten können nur ausgeliefert werden, soweit es sich um auftragserfüllende Daten handelt. Programme, eigene wie auch von Herstellern und Lizenzgebern, können nicht ausgeliefert werden.

EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung und Weiterverwendung in Höhe der Auftragssumme an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

VERSICHERUNGEN

Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Muster, Papiere oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.

ERFUELLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechselund Urkundenprozesse ist der Sitz der Niederlassung, der der Auftrag erteilt wurde, wenn der Kunde gleichfalls Vollkaufmann ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde nicht die in § 38 Abs.1 der Zivilprozessordnung beschriebene Eigenschaft besitzt, soweit er nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie wenn Ansprüche geltend gemacht werden.

SCHLUSSBESTIMMUNG

Sind eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Regelung treten, die der gewollten Regelung am nächsten kommt